Wir decken im Arbeitsrecht das gesamte Spektrum des Arbeits- bzw. Anstellungsverhältnisses ab, angefangen von den Rechtsfragen bei der Stellenausschreibung, über das Bewerbungsverfahren und die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses, den Abschluss und Inhalt des Arbeitsvertrags, die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis, bis hin zur Kündigung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehende sozialrechtliche Fragestellungen werden ebenfalls in die Beratung und Vertretung mit einbezogen.

Daneben berät und vertritt Rechtsanwältin Becker auch im allgemeinen Zivilrecht sowie im Verkehrsrecht, einschließlich Verkehrsstraf- und ordnungswidrigkeitenrecht.