Neben Kündigung und Befristung kann ein Arbeitsverhältnis auch mit einem Aufhebungsvertrag beendet werden. Durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses und regeln die sich aus dem Ende des Vertragsverhältnisses ergebenden Rechte und Pflichten der Parteien.

Grundsätzlich spricht somit nichts gegen den Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Aber – und das ist für den Arbeitnehmer sehr wichtig – in der Praxis führt ein Aufhebungsvertrag fast immer zu erheblichen Nachteilen beim Bezug von Arbeitslosengeld. Regelmäßig verhängt die Arbeitsagentur eine Sperrzeit von 12 Wochen, in denen das Arbeitslosengeld nicht gezahlt wird. Zusätzlich verringert sich die Anspruchsdauer um ein Viertel.

Zur Vermeidung dieser Nachteile sollten sich Arbeitnehmer vor Abschluss eines Aufhebungsvertrags umfassend beraten lassen.