Die Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis. Weitere Möglichkeiten der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sind der Aufhebungsvertrag und die Befristung .

In Deutschland sind Arbeitnehmer aufgrund verschiedener Gesetze gegen unberechtigte Kündigungen geschützt. Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen sind das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Daneben sind bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern mit einem besonderen Kündigungsschutz ausgestattet. Sonderkündigungsschutz genießen z. B. Schwangere, Arbeitnehmer in Elternzeit oder Pflegezeit, Schwerbehinderte, Betriebsräte und Datenschutzbeauftragte. Diese Mitarbeiter dürfen nicht ohne Weiteres gekündigt werden. In vielen Fällen ist eine behördliche Genehmigung erforderlich, ohne die die Kündigung in jedem Fall unwirksam ist.

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen ordentlichen (fristgerechten) und außerordentlichen (fristlosen) Kündigungen. Voraussetzung einer ordentlichen Kündigung ist die Einhaltung der Kündigungsfrist. Damit wird eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgeschlossen. Desweiteren bedarf sie der Schriftform und wird erst dann wirksam, wenn sie dem Empfänger zugeht.

Eine außerordentliche Kündigung unterscheidet sich davon insofern, als dass die jeweilige Vertragspartei das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beenden kann. Es bedarf jedoch eines wichtigen Grundes. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist unzumutbar ist. Darunter fallen z. B. beharrliche Arbeitsverweigerung, Beleidigungen oder Straftaten. Alle diese Gründe haben gemeinsam, dass das Vertrauen einer Vertragspartei aufgrund des Verhaltens der anderen Vertragspartei erschüttert worden und nicht wieder herzustellen ist.